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Hinweise gem. § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) in der Fassung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom 20.12.2001.

Diese Seiten sind erstellt worden von:
Ulrich Polligkeit Rechtsanwalt
Am Langen Sal 1
21244 Buchholz i.d.N.

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Fax. 0 41 81 / 235 80 - 11

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Zulassung/Aufsichtsbehörde
Die in der Kanzlei tätigen Partner und Mitarbeiter sind Mitglieder der nachfolgend
genannten  Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:
Rechtsanwaltskammer Celle.

Berufsbezeichnungen/Berufsregeln
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" (Bundesrepublik Deutschland) wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwaltskammern/Aufsichtsbehörden) zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowieder Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE - Berufsregeln).